Als Notarin bin ich unabhängige Trägerin eines öffentlichen Amtes und für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, für Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig.
Zu meinem Tätigkeitsbereich zählt das gesamte Immobilien- und Grundstücksrecht, das Gesellschaftsrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Ferner gehört die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu meinen Tätigkeiten als Notarin, ebenso Anmeldungen zum Vereins- oder Handelsregister.
Durch eine optimale Vertragsgestaltung im Vorfeld sollen Streitigkeiten möglichst gar nicht erst entstehen. Als Notarin bin ich zur Neutralität verpflichtet, eine ausführliche Beratung ist für mich selbstverständlich, damit ein Ergebnis im Interesse aller Beteiligten erreicht werden kann.
Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch ein soziales Gebührensystem, weil sich die Kosten der Beurkundung nach dem Wert des Rechtsgeschäfts richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.
Gemeinsam mit dem Deutschen Notarverein hat die Bundesnotarkammer Erklärvideos zu unterschiedlichen Themen entwickelt. Diese können Sie für eine erste Orientierung über den folgenden Link erreichen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
Als Notarin bin ich unabhängige Trägerin eines öffentlichen Amtes und für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, für Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften und für andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig.
Zu meinem Tätigkeitsbereich zählt das gesamte Immobilien- und Grundstücksrecht, das Gesellschaftsrecht, das Familienrecht und das Erbrecht. Ferner gehört die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu meinen Tätigkeiten als Notarin, ebenso Anmeldungen zum Vereins- oder Handelsregister.
Durch eine optimale Vertragsgestaltung im Vorfeld sollen Streitigkeiten möglichst gar nicht erst entstehen. Als Notarin bin ich zur Neutralität verpflichtet, eine ausführliche Beratung ist für mich selbstverständlich, damit ein Ergebnis im Interesse aller Beteiligten erreicht werden kann.
Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch ein soziales Gebührensystem, weil sich die Kosten der Beurkundung nach dem Wert des Rechtsgeschäfts richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.
Gemeinsam mit dem Deutschen Notarverein hat die Bundesnotarkammer Erklärvideos zu unterschiedlichen Themen entwickelt. Diese können Sie für eine erste Orientierung über den folgenden Link erreichen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.
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