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Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Geuting Vornholt Feldhaus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt

Gemäß § 4g Abs. 2 S. 2 des BDSG hat der Datenschutzbeauftragte bestimmte Angaben über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen „Jedermann“ auf Antrag in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen. Bitte entnehmen Sie diese Angaben der folgenden Aufstellung:

1. Name der verantwortlichen Stelle
Geuting Vornholt Feldhaus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt -nachstehend Kanzlei-

2. gesetzlicher Vertreter
Thomas Geuting
Ludger Vornholt
Michael Feldhaus
Birgit Romeiß-Geuting
Julia Brömmel

Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Thomas Geuting
Ludger Vornholt
Michael Feldhaus
Birgit Romeiß-Geuting
Julia Brömmel

3. Adresse der verantwortlichen Stelle
Geuting Vornholt Feldhaus & Partner mbB Steuerberater Rechtsanwalt
Marbecker Straße 42
46348 Raesfeld

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder – nutzung
Gegenstand der Kanzlei ist die Erbringung von Leistungen, die üblicherweise von Steuerberatern und Rechtsanwälten erbracht werden, die Beratung und Vertretung zu steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung erfolgt in Erfüllung dieses Gegenstandes der Kanzlei.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen
Es werden Daten folgender Personengruppen erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern diese für den Geschäftszweck der Kanzlei erforderlich sind:

– Geschäftspartner, Interessenten, Mandanten, Lieferanten
– Aktive und ehemalige Beschäftigte der Kanzlei, Auszubildende, Bewerber, Praktikanten

Die Datenkategorien sind: Vertragsdaten, Kommunikationsdaten / Kontaktdaten, Daten zu Kanzleidienstleistungen, Angebotsdaten, Zahlungsdaten, Daten zur Personalführung- und Personalverwaltung, Abrechnungsdaten, Mahndaten.

6. Empfänger oder Kategorie von Empfängern, denen die Daten mit geteilt werden können
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Dienstleister nach
§ 11 BDSG, interne Stellen, externe Stellen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.

7. Regelfristen für die Löschung von Daten
Nach Ablauf der gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten und – fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die jeweiligen Zwecke der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung entfallen.

8. Geplante Übermittlung in Drittstaaten
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten erfolgt nicht.