Unsere Berufsträger
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Michael Feldhaus
Dipl.-Finanzwirt, Dipl.-Betriebswirt Michael Feldhaus, LL.M., geb. 1977
Nach dem Studium an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen erlangte ich im Jahre 2000 als Steuerinspektor den Abschluss als Diplom-Finanzwirt.
Nach bestandener Zulassungsprüfung wurde ich anschließend im Rahmen einer einjährigen verwaltungsinternen Fortbildung zum Anwendungsprogrammierer am Rechenzentrum der Finanzverwaltung in Düsseldorf ausgebildet.
Ich verbrachte bis 2006 insgesamt 9 Jahre in unterschiedlichen Funktionen im gehobenen Dienst der Landesfinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Begleitend zu dieser Berufstätigkeit schloss ich im Jahre 2003 das Studium an der Fachhochschule Dortmund als Diplom-Betriebswirt und im Jahre 2004 das Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster als Master of Laws in Taxation (LL.M.) ab.
Nach erfolgreichem Absolvieren des Steuerberaterexamens im Jahre 2006 verließ ich die Finanzverwaltung und ging meiner neuen Tätigkeit als Steuerreferent bei einem großen regional tätigen Kreditinstitut nach. Hier übernahm ich insgesamt 7 Jahre Fach- und Personalverantwortung für die Bereiche bankaufsichtsrechtliches Meldewesen, Bilanzen und Steuern.
Seit dem 1.1.2014 bin ich in der Kanzlei Geuting Vornholt und Partner mbB tätig. Am 1.7.2015 bin ich in die Geschäftsleitung aufgerückt. Seitdem firmieren wir unter Geuting Vornholt Feldhaus und Partner mbB.
Anfang des Jahres 2016 wurde ich vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. als „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ anerkannt. Basierend hierauf bieten wir unseren Mandanten mit unserem multidisziplinären Team maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand rund um die Themen optimierte Rechtsformwahl und Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge an.
Mitte des Jahres 2017 erfolgte durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V. die Anerkennung als „Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)“. Hiermit begegnen wir dem Umstand, dass im Gesundheitswesen Besonderheiten gegeben sind, deren Beachtung nach unserer Auffassung zu einer qualifizierten Beratung in diesem Bereich unerlässlich ist.
Dipl.-Finanzwirt, Dipl.-Betriebswirt Michael Feldhaus, LL.M., geb. 1977
Nach dem Studium an der Fachhochschule für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen in Nordkirchen erlangte ich im Jahre 2000 als Steuerinspektor den Abschluss als Diplom-Finanzwirt.
Nach bestandener Zulassungsprüfung wurde ich anschließend im Rahmen einer einjährigen verwaltungsinternen Fortbildung zum Anwendungsprogrammierer am Rechenzentrum der Finanzverwaltung in Düsseldorf ausgebildet.
Ich verbrachte bis 2006 insgesamt 9 Jahre in unterschiedlichen Funktionen im gehobenen Dienst der Landesfinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen.
Begleitend zu dieser Berufstätigkeit schloss ich im Jahre 2003 das Studium an der Fachhochschule Dortmund als Diplom-Betriebswirt und im Jahre 2004 das Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster als Master of Laws in Taxation (LL.M.) ab.
Nach erfolgreichem Absolvieren des Steuerberaterexamens im Jahre 2006 verließ ich die Finanzverwaltung und ging meiner neuen Tätigkeit als Steuerreferent bei einem großen regional tätigen Kreditinstitut nach. Hier übernahm ich insgesamt 7 Jahre Fach- und Personalverantwortung für die Bereiche bankaufsichtsrechtliches Meldewesen, Bilanzen und Steuern.
Seit dem 1.1.2014 bin ich in der Kanzlei Geuting Vornholt und Partner mbB tätig. Am 1.7.2015 bin ich in die Geschäftsleitung aufgerückt. Seitdem firmieren wir unter Geuting Vornholt Feldhaus und Partner mbB.
Anfang des Jahres 2016 wurde ich vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. als „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ anerkannt. Basierend hierauf bieten wir unseren Mandanten mit unserem multidisziplinären Team maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand rund um die Themen optimierte Rechtsformwahl und Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge an.
Mitte des Jahres 2017 erfolgte durch den Deutschen Steuerberaterverband e.V. die Anerkennung als „Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.)“. Hiermit begegnen wir dem Umstand, dass im Gesundheitswesen Besonderheiten gegeben sind, deren Beachtung nach unserer Auffassung zu einer qualifizierten Beratung in diesem Bereich unerlässlich ist.